Im September kommenden Jahres soll die dritte Stufe der EU-Effizienzvorschriften in Kraft treten. Nach den Glühbirnen mit 100 und 75 Watt dürfen dann auch solche mit 60 Watt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Der vzbv fordert von der Bundesregierung, in Brüssel eine Aussetzung des Verbots zu erwirken, bis für die Verbraucher sichere und praktikable Alternativen auf dem Markt sind. “Es kann nicht sein, dass der Staat ein sicheres Produkt verbietet und durch ein unsicheres ersetzt”, kritisiert Billen. Die dritte Stufe des Glühbirnen-Verbots bedeutet für Verbraucher einen besonders starken Einschnitt, da die 60-Watt-Birnen im Haushalt am häufigsten eingesetzt werden. “Wenn die Industrie es nicht schafft, bruchsichere und ungefährliche Lampen anzubieten, muss die Glühbirne über den Herbst 2011 hinaus im Handel bleiben”, so Billen.
Händler und Hersteller sollen Geld zurückerstatten
Darüber hinaus fordert der vzbv ein Rückerstattungsrecht für Energiesparlampen, die beim Zerbrechen überhöhte Quecksilberkonzentrationen verursachen. Er sieht hier vor allem die Wirtschaft in der Pflicht. “Hersteller und Händler müssen dafür sorgen, dass Verbraucher unbürokratisch ihr Geld zurückbekommen”, so Billen. Zugleich muss das Bundesumweltministerium (BMU) schnell umfassende Tests durchführen lassen, um valide Daten zum Gefährdungsgrad zu erhalten. Das UBA hat bislang nur im begrenzten Umfang zwei Lampentypen testen lassen. Das Ergebnis war alarmierend: Sowohl Lampen mit fünf Milligramm als auch solche mit zwei Milligramm Quecksilber verursachen beim Zerbrechen am Boden eine Konzentration des Schwermetalls, die zwanzig Mal über dem zulässigen Richtwert für die Innenraumbelastung liegt. Vor allem für Kinder und Schwangere bedeutet dies eine akute Gesundheitsgefährdung.
- 2.12.10 - Artikel empfehlen ...

