Wenn zum Beispiel den Gemeinden künftig das Recht zustünde, einen Zuschlag auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer zu erheben, besäßen die Gemeinden weiterhin ein Hebesatzrecht. Eine höhere Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer könnte dazu beitragen, die Finanzierungsbasis der Gemeinden nachhaltig zu stabilisieren, denn die Umsatzsteuer ist wesentlich weniger konjunkturanfällig als die Gewerbesteuer. Damit es jedoch nicht zu Höherbelastungen der Steuerzahler kommt, muss zum einen – wie auch vom Minister geplant – der Bund-Länder-Anteil an der Einkommensteuer sinken und zum anderen die Gewerbesteuer vollständig abgebaut werden. „Die jetzigen Pläne
sind ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Reform der Gemeindefinanzen“, so Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler.
Das Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler hat einen Vorschlag zum Abbau der Gewerbesteuer erarbeitet und vorgelegt. Dieser gleicht den Überlegungen des Ministers hinsichtlich der Zuschlagsrechte auf die Einkommensteuer, geht jedoch dahingehend weiter, dass die Gemeinden auch an der Umsatzsteuer sowie an der Körperschaftsteuer beteiligt werden sollen. Zusätzlich soll den Gemeinden ein begrenztes Hebesatzrecht auf ihre Anteile an Einkommen- und Körperschaftsteuer eingeräumt werden, allerdings in Verbindung mit einer entsprechenden Absenkung der Einkommensteuer. Damit ist sowohl die finanzielle Ausstattung als auch die kommunale Selbstverwaltung gesichert. Mit der
Begrenzung des Hebesatzrechtes wird gewährleistet, dass die Steuerzahler in den Kommunen vor übermäßigen Belastungen geschützt werden. „Der BdSt-Vorschlag gestaltet sich aufkommensneutral, sodass es in der Summe zu keinen Höherbelastungen der Einkommensteuerzahler kommt. Alles andere wäre inakzeptabel“, so Däke.
„Der reflexartige Widerstand einiger Gemeinden ist kaum nachvollziehbar und muss überwunden werden. Denn sie sind es, die von einer Reform der Gemeindefinanzen, in der die Gewerbesteuer abgeschafft und über Zuschlagsrechte an anderen Steuern ersetzt wird, trotz der notwendigen Aufkommensneutralität profitieren. Das Verhältnis zwischen den Steuerzahlern und ihrer Gemeinde würde dadurch gestärkt, da mit diesem Modell deutlich wird, inwieweit die ansässigen Unternehmen und Privatpersonen zur Finanzierung ihrer Gemeinde beitragen“, ergänzt Däke abschließend.
Das Reformmodell des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler
kann unter www.karl-braeuer-institut.de heruntergeladen werden.
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