Grund: Nicht alle Einsparpläne sind bisher konkret unterlegt, und für das Jahr 2014 besteht noch eine Konsolidierungslücke von 4,8 Mrd. Euro. Außerdem birgt das stark gestiegene Gewährleistungsvolumen Risiken für künftige Bundeshaushalte.
Weitere Konsolidierungsschritte sind nach Ansicht des Bundesrechnungshofes notwendig. Dazu hat er in den letzten Jahren zahlreiche Vorschläge gemacht, etwa im Bereich der Steuervergünstigungen. Viele Subventionen sind nicht mehr zeitgemäß oder verfehlen ihren ursprünglichen Zweck. Ihr Abbau würde nicht nur einer nachhaltigen Haushaltssanierung zugute kommen. Er könnte auch einen wichtigen Beitrag zu einem einfachen und transparenten Steuerrecht leisten.
Aber auch im täglichen Verwaltungshandeln liegen erhebliche Einsparpotentiale, die die notwendigen strukturellen Haushaltsreformen ergänzen sollten. Die Prüfungen des Bundesrechnungshofes zeigen, dass sich auf allen staatlichen Handlungsfeldern Einsparungen erzielen lassen, und zwar ohne dass dies auf Kosten der Qualität geschieht. Die Bemerkungen 2010 des Bundesrechnungshofes zeigen anhand zahlreicher Beispiele aus verschiedenen Bereichen der Bundesverwaltung, wie der Bund nach geltendem Recht Mehreinnahmen erzielen oder Mindereinnahmen vermeiden kann.
Bei seinen Prüfungen ist der Bundesrechnungshof im vergangenen Jahr u. a. den Fragen nachgegangen, ob
• die Förderprogramme des Bundes die gewünschten Ziele erreichen;
• der Bedarf an Maßnahmen richtig ermittelt wird, bevor sie beschafft oder umgesetzt werden;
• die Steuern vollumfänglich erhoben werden;
• der Bund seine finanziellen Rechte konsequent wahrnimmt;
• die Wirtschaftlichkeit im Bereich der Sozialversicherungen gewahrt ist.
Zu jedem dieser Punkte je ein Beispiel. Weitere Beispiele finden sich in den Ausführungen von Präsident Engels zu den Bemerkungen 2010 auf der Internetseite des Bundesrechnungshofes.
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Im Straßenbau werden Milliardenbeträge bereitgestellt, um den Verkehrsfluss zu beschleunigen und um Lücken im Fernstraßennetz zu schließen (Nr. 23).
So sollten mit dem Anti-Stau-Programm mit 1,9 Mrd. Euro in den Jahren 2004 bis 2008 insgesamt 38 Bauprojekte in Angriff genommen werden, um „schnellstmöglich gravierende Engpässe“ auf Bundesautobahnen zu beseitigen. Mit einem zweiten Maßnahmenbündel, dem Lückenschlussprogramm, sollten bis zum Jahre 2010 neue Autobahnprojekte zur Staubeseitigung fertig gestellt werden.
Es ist bis heute nicht gelungen, alle Projekte durchzuführen und abzuschließen. Knapp die Hälfte der Baumaßnahmen ist nicht zeitgerecht beendet worden, und manche harren noch heute ihrer Vollendung.
Das Bundesverkehrsministerium hat die Programmumsetzung nicht in dem gebotenen Maße beaufsichtigt. Auf Bauverzögerungen und Kostensteigerungen hat es nicht reagiert. Künftige Haushalte werden nun mit mindestens 1 Mrd. Euro belastet, um die unvollendeten Bauprojekte fertig zu stellen.
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Die Bundeswehr beschaffte in den Jahren 2004 und 2005 für ihre Kampfschwimmer vier neue Schlauchboote (Nr. 26). Kosten: 3 Mio. Euro. Die Boote sollten größer, schneller, vielseitiger als die alten Boote und weltweit einsetzbar sein. Statt von diesen Anforderungen auszugehen, plante die Bundeswehr die Beschaffung auf der Grundlage ihrer alten Boote. Ergebnis: Die neuen Boote leisten nicht das, was sie leisten sollen.
So sind sie nur beschränkt transportfähig, und das zu Land, zu Wasser und in der Luft. Weder die Transall noch Hubschrauber kommen mit ihnen zurecht. Die Anhänger zum Transport der Boote drohen abseits befestigter Straßen einzusinken. Auf See ist das Aussetzen nur ohne Besatzung möglich. Und bei ungünstigen Witterungsbedingungen geht gar nichts. Der Bundesrechnungshof empfiehlt dringend, dass die Bundeswehr nun festlegt, welche Anforderungen die Boote erfüllen müssen und ob die geplante Nachrüstung dies ermöglicht, bevor hierfür noch weitere Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro ausgegeben werden.
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Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht werden steuerrechtlich als sogenannte Liebhaberei bezeichnet (Nr. 34). Verluste, die durch solche Liebhaberei-Tätigkeiten erzielt werden, dürfen nicht mit den positiven Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. Bei seinen Prüfungen hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass die Finanzämter selbst bei langjährigen Verlusten kaum in der Lage sind, die Gewinnerzielungsabsicht eines Steuerpflichtigen zu beurteilen. Sie haben zumindest vorläufig Verluste aus Tätigkeiten anerkannt,
die typischerweise keine Gewinne abwerfen. Damit wird die Steuerschuld gemindert. So beispielsweise
• Verluste aus sog. Verkaufspartys, bei denen weniger die Gewinnerzielung als vielmehr der Event im Vordergrund steht.
• Dasselbe gilt für Verluste aus Tätigkeiten, die Hobby oder Freizeitgestaltung sind, so bisweilen bei Pferdezüchtern und Tennislehrern sowie bei Amateurmotorsportlern oder Hobby-Künstlern.
Die Steuerausfälle sind beträchtlich. Der Bundesrechnungshof geht von mindestens 150 000 Fällen aus, bei denen die Gewinnerzielungsabsicht ungewiss oder zweifelhaft ist. Das bedeutet Steuermindereinnahmen von jährlich mehreren hundert Millionen Euro. Das Problem ließe sich durch klare Kriterien lösen, anhand derer die Finanzverwaltung den Liebhaberei-Bereich genau erfassen kann. Der Bundesrechnungshof erwartet deshalb vom Bundesfinanzministerium, entsprechende Vorschläge schnellstmöglich zu erarbeiten.
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Der Bund finanziert Aus- und Neubaumaßnahmen seiner Schienenwege, die von Bahnunternehmen realisiert werden (Nr. 48). Der Bundesrechnungshof stellt immer wieder fest, dass hierbei erhebliche Summen zu Unrecht in Anspruch genommen werden. In die Bemerkungen 2010 sind beispielhaft drei Fälle aufgenommen, mit einem Schaden für den Bund von 5,5 Mio. Euro.
• Für die Eisenbahnstrecke „Augsburg – München“ wurde der Bau von Lärmschutzwänden zweimal abgerechnet. Weil ein Bahnunternehmen schlecht geplant hatte, musste es neu errichtete Wände wieder abreißen und erneut aufbauen; die selbstverschuldeten Kosten lastete es dem Bund an.
• In einem weiteren Fall wurden für die Strecke „Saarbrücken – Ludwigshafen“ nutzlose Böschungssicherungen finanziert. Nutzlos deshalb, weil das Terrain an der bebauten Stelle eben ist und keiner Sicherung bedarf. Auch diese Kosten lastete das Unternehmen dem Bund an.
• Darüber hinaus stellte ein Bahnunternehmen dem Bund Ausgaben für die Instandhaltung eines digitalen Funksystems in Rechnung, obwohl es selbst diese Kosten hätte tragen müssen. Erst aufgrund der Prüfungen des Bundesrechnungshofes flossen für alle drei Fälle 5,5 Mio. Euro samt Zinsen an den Bund zurück.
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Die Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren u. a. Präventionskurse, mit denen erreicht werden soll, dass die Versicherten dauerhaft zu einer gesunden Lebensweise finden (Nr. 32). 2008 wandten sie hierfür 285 Mio. Euro auf. Ca. zwei Millionen Versicherte nahmen an solchen Kursen teil, die überwiegend sicher einen guten Zweck haben und langfristig auch Geld sparen können – so sie denn wirksam sind.
Wir haben jedoch festgestellt, dass die Krankenkassen bisweilen nicht belegen können, aus welchen Gründen einzelne Maßnahmen notwendig sind. Dies gilt etwa für „das gesundheitsorientierte Bewegen mit und ohne Pferd“ oder das „Aqua-Cycling“, mit dem ein Unterwassertraining auf Fahrradergometern gemeint ist.
Zudem stellt sich für den Bundesrechnungshof die Frage nach der Qualität der Kurse. Wenn etwa Ingenieure oder Finanzbeamte ohne entsprechende Ausbildung Yoga-Kurse leiten, dann muss er ein großes Fragezeichen anbringen und fordern, dass die Kassen die Qualität der Präventionskurse überprüfen und verbindliche Qualitätsstandards festlegen. Im Ergebnis dürfen jedenfalls nur solche Kurse gefördert werden, deren gesundheitlicher Nutzen unumstritten ist.
B.
Seine Feststellungen und Empfehlungen hat der Bundesrechnungshof gestern dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zugeleitet. In den kommenden Monaten wird der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages die Bemerkungen 2010 beraten. In der Vergangenheit hat der Rechnungsprüfungsausschuss fast alle Empfehlungen aus den Bemerkungen aufgenommen. Der Bundesrechnungshof hofft, dass der Rechnungsprüfungsausschuss auch dieses mal seine Empfehlungen unterstützt. Dasselbe gilt für seine vielfältigen Vorschläge, die er Parlament und Regierung in seinen Bemerkungen unterbreitet und die ein beträchtliches Einsparpotential aufweisen.
Hierzu zählt die Empfehlung, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz gründlich zu überprüfen, genauso wie der Vorschlag, alle Subventionstatbestände auf den Prüfstand zu stellen und zu untersuchen, ob sie noch zeitgemäß und ihrem ursprünglichen Zweck dienlich sind. Beispiele hierfür finden sich in Teil I der Bemerkungen 2010 (2.2.5, Seite 78).
Außerdem sollten die Verbesserungsvorschläge zum Steuervollzug aufgegriffen werden. Beträchtliche Mehreinnahmen wären damit möglich. Das Spektrum reicht hier von verstärkten Außenprüfungen bei Betrieben und Einkommensmillionären über eine optimierte Datenverarbeitung bis hin zu organisatorischen und strukturellen Reformen, die in das Bund-
Länder-Gefüge hineinreichen.
Nimmt man die Einsparvorschläge des Bundesrechnungshofes zusammen, ergibt sich eine Summe, die weit im zweistelligen Milliardenbereich liegt. Angesichts der Verschuldungslage und der Anforderungen der neuen Schuldenbremse empfiehlt der Bundesrechnungshof, diese Möglichkeiten zu nutzen.
Die Bemerkungen 2010 sind im Internet unter www.bundesrechnungshof.de abrufbar.
- 16.11.10 - Artikel empfehlen ...

