Das Zusatzprotokoll fordert die Unterzeichnerstaaten auf, neue Rechtsmittel für Beschwerdeverfahren von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Das Protokoll sieht ferner vor, Untersuchungen direkt beim zuständigen UN-Ausschuss anzusiedeln, wenn ein Verfahren aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen im Herkunftsland des Kindes nicht möglich ist. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes auch vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen.
Die Beschwerdeverfahren sollten nach Auffassung von terre des hommes in einer kindgerechten Form durchgeführt werden. Das schließe ein, dass neben schriftlichen Stellungnahmen auch bildliche Darstellungen sowie Ton- und Videoaufzeichnungen akzeptiert würden. In der anstehenden Diskussion um die Verfahrensrichtlinien sollte der Ausschuss für die Rechte des Kindes finanziell und personell gestärkt werden, um den neuen Aufgaben gerecht werden zu können.
Für terre des hommes stellt das neue Verfahren einen wichtigen Meilenstein auf dem Wege zu einem wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen dar. Es komme nun darauf an, die Kinderrechtskonvention weiter zu verbessern. Dazu zähle auch das bereits im Vorfeld der UN-Generalversammlung geforderte Kollektivbeschwerderecht. In diesem Fall könnten Nichtregierungsorganisationen im Namen der Opfer Beschwerde einreichen, um zum Beispiel Traumatisierungen von Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Auch in seiner Reichweite setze der neue Beschwerdemechanismus Grenzen: Die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsauschusses seien für die Staaten bisher nicht bindend. »Dem Mechanismus fehlt also letztlich noch die rechtliche Verbindlichkeit, Staaten wegen Kinderrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen«, so terre des hommes-Experte Albert Recknagel.
- 20.12.11 - Artikel empfehlen ...

