Schaidinger stellt klar: “Die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer eignen sich nicht für ein Geschacher. Der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer muss erhalten bleiben, damit die Gewerbesteuer verfassungsrechtlich Bestand hat. Über die Ausgestaltung beim Verfahren der Hinzurechnung kann man reden, da sind wir nicht stur, aber: Die Kommunen wehren sich dagegen, dass auf diesem Weg die Gewerbesteuer Stück für Stück ausgehöhlt werden soll. Wir dürfen keine Möglichkeit zum Gestaltungsmissbrauch für Konzerne öffnen. Es kann nicht angehen, dass sich Unternehmen in der Zukunft über geschickte Ausnutzung von Schlupflöchern und Steuergestaltungsmöglichkeiten arm rechnen können.”
Mit Skepsis bewertet daher Schaidinger die mehrfach geäußerte Auffassung des Bayerischen Finanzministers, der seine Sympathie für eine Rückführung der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer formuliert hat. Schaidinger: “Die Städte und Gemeinden bauen weiterhin auf die politischen Zusagen der Bundeskanzlerin, des Bundesfinanzministers, des Bayerischen Ministerpräsidenten, des Bayerischen Finanzministers und des Bayerischen Innenministers, wonach es keine Änderung an der Gewerbesteuer ohne Zustimmung der Kommunen geben soll.”
Die Hinzurechnung eines Teils der Mieten, Zinsen, Pachten, Lizenzgebühren und Leasingraten zum Ertrag ist unerlässlich. Damit wird verhindert, dass ein Teil der örtlichen Wertschöpfung gar nicht oder in steuergünstigen anderen Staaten versteuert wird. Exemplarisch zugespitzt könnte das laut Schaidinger bedeuten: “Nehmen wir ein Unternehmen, das in einer bayerischen Stadt Gewinne erzielt: Das Unternehmen könnte sich künstlich arm rechnen, indem es künftig Erträge etwa über Leasinggebühren an eine Briefkastenfirma im Steuerparadies abliefert. Dann würde ein Unternehmen zwar die kommunale Infrastruktur
nutzen, aber nicht dafür zahlen. Die Kommunen wollen dem einen Riegel vorschieben.
Wir wollen verhindern, dass Gewinne in Steuerparadiese im Ausland fließen. Unternehmen sollten sich nicht vor dem Steuerzahlen drücken können, denn damit müssten letztlich die Bürger über die Einkommensteuer oder die Umsatzsteuer allein die Infrastruktur in unseren Städten und Gemeinden finanzieren.”
- 28.01.11 - Artikel empfehlen ...

