Das LGL rät wegen des hohen gesundheitlichen Risikos dringend von einer Einnahme ab. Besondere Vorsicht ist geboten, da es sich im vorliegenden Fall um völlig neue chemische Verbindungen handelt, für die keinerlei Daten zur toxikologischen Bewertung vorliegen. Rechtlich ist das Präparat als nicht zugelassenes und nicht verkehrsfähiges Arzneimittel einzustufen. Die für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Behörden wurden informiert.
In ihrer chemischen Struktur ähneln die nachgewiesenen Inhaltsstoffe den sogenannten PDE5-Hemmern, für die vielfältige Nebenwirkungen und Anwendungsbeschränkungen bekannt sind. Häufige Nebenwirkungen, die bei PDE5-Hemmern auftreten, sind Kopfschmerzen oder Sehstörungen. Auch Schwindelgefühle, Hautrötungen oder Verdauungsstörungen können vorkommen.
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