Google Analytics ist ein kostenloser Dienst, den Webseitenbetreiber nutzen, um die Zugriffe auf ihren Webseiten zu analysieren, wobei im Rahmen dieser Analyse erhobene Daten auch Google zugänglich sind. In einer Mitteilung des Datenschutzbeauftragten heißt es, da der Google-Dienst regelmäßig die vollständige IP-Adresse von Portal-Besuchern erfasse, über welche diese auch identifizierbar seien, stelle der Einsatz des Auswertungstools einen Verstoß gegen das Telemediengesetz dar, solange nicht die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Nutzer vorliege. Eine andere Sicht ergebe sich nur dann, wenn die Behörden eine von Google angebotene Anonymisierung mittels IP-Maske (anonymizeIP) verwenden. Sie verkürzt die IP-Adresse und erschwert damit die Zuordnung der Analysedaten zu einem bestimmten Nutzer. Gleichwohl solten auch in diesem Fall die Nutzer der Webseite in deutlicher Form auf ihr Recht hingewiesen werden, einer Auswertung ihrer Daten zu widersprechen, so Petri. Derartige Widersprüche sind vom Webseitenbetreiber wirksam umzusetzen.
Im Rahmen einer Überprüfung hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz festgestellt, dass derzeit 222 bayerische Behörden Google Analytics einsetzen, um das Verhalten von Nutzern ihrer Webseiten auszuwerten. Nur zwei Behörden setzten dabei die Anonymisierung mittels IP-Maske (anonymizeIP) ein.
Dr. Thomas Petri: “Da die Einholung von Einwilligungen der Webseitenbesucher nicht praktikabel ist, sollten bayerische Behörden gänzlich auf eine IP-Adressenbezogene Auswertung des Verhaltens von Internetnutzern verzichten. Anderenfalls würden bayerische Behörden personenbeziehbare Daten ihrer Internetnutzer an US-Amerikanische Konzerne übermitteln. Das gehört zweifellos nicht zu ihren Aufgaben.”
(Informationen zum Datenschutz von Google | Deaktivierungs-Add-on für Browser)
- 8.09.10 - Artikel empfehlen ...

